Die erbrachten tierärztlichen Leistungen werden direkt nach der Behandlung abgerechnet. Hierzu bieten wir die Möglichkeit, per EC-Karte oder bar zu bezahlen.
Die tierärztlichen Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) – die gesetzlich verankert sind – abgerechnet.
Bitte beachten Sie, dass entsprechend unserer gesetzlichen Vorgaben bei einer Vorstellung im samstäglichen Notdienst sowie unter der Woche nach 18:00 Uhr ein verdoppelter Gebührensatz anfällt sowie eine einmalige Notdienstgebühr von 50 € netto berechnet wird. Gleiches gilt für die stationäre Betreuung und Behandlung eines Patienten am Wochenende.
In der tierärztlichen Gebühr sind 19% Mehrwertsteuer für Dienstleistungen und Medikamente sowie 7% für Futtermittel und Futterzusatzstoffe enthalten.
Bei aufwändigeren diagnostischen und/oder therapeutischen Maßnahmen sowie stationären Behandlungen können wir Ihnen selbstverständlich einen Kostenvoranschlag anfertigen.